Willkommen in Ihrem neuen Zuhause – einem charmanten Einfamilienhaus in ruhiger Lage von Uetersen, das Ihnen Raum für Entfaltung und Gemütlichkeit bietet!
Das massiv gebaute Haus aus dem Jahr 1959 erstreckt sich auf einem Grundstück von ca. 612 m² über zwei großzügige Etagen und einen Teilkeller, der sich unter dem gesamten Hauptgebäude erstreckt.
Im Erdgeschoss erwartet Sie ein geräumiger Wohn- und Essbereich, der durch den behaglichen Kamin zum Herzstück des Hauses wird – perfekt für wohnliche Stunden und kalte Winterabende. Eine überdachte Terrasse aus dem Jahr 2006 lädt zu entspannten Stunden im Grünen ein. Die Einbauküche ist funktional ausgestattet und bietet Raum für einen kleinen Essplatz. Das Gäste-WC mit Dusche sorgt für zusätzlichen Komfort.
Im Dachgeschoss des Haupthauses befindet sich ein großes Schlafzimmer mit Abseite, als begehbarer Kleiderschrank, ein gemütliches Kinderzimmer sowie ein weiteres WC.
Der Teilkeller unter dem Haupthaus bietet nicht nur Stauraum, sondern ist auch mit einer Sauna und einer Außendusche ausgestattet.
Ein Highlight ist die separate Einliegerwohnung im Anbau. Mit eigener Einbauküche, einem Schlafzimmer und einem Duschbad kann sie ideal von erwachsenen Familienangehörigen oder Gästen genutzt oder ggf. vermietet werden.
Die Immobilienausstattung ist nicht mehr zeitgemäß, daher sind einige Modernisierungsmaßnahmen aus energetischer sowie optischer Sicht sinnvoll.
Nutzen Sie die Gelegenheit und vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin mit uns.
Das Einfamilienhaus befindet sich in der idyllischen Rosenstadt Uetersen im Kreis Pinneberg und bietet eine erstklassige Lage für Familien. Das Haus liegt in einer ruhigen und grünen Umgebung, die dennoch alle Annehmlichkeiten für den täglichen Bedarf in unmittelbarer Nähe bietet.
Einkaufsmöglichkeiten sind nur 400 Meter entfernt, was den täglichen Einkauf erleichtert. Ein Kindergarten befindet sich 900 Meter entfernt, eine Grundschule, ein Gymnasium und eine Gemeinschaftsschule erreicht man nach nur ca.1 Kilometer.
Für Pendler ist die nahe gelegene Autobahn in nur 8 Kilometern erreichbar, während die Bushaltestelle "Heidweg" 300 Meter vom Haus entfernt eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr bietet.
Die Lage dieses Hauses kombiniert die Ruhe einer Wohngegend mit der praktischen Nähe zu den wichtigsten städtischen Einrichtungen, macht diese Immobilie zum idealen Wohnort.
Erdgeschoss:
- älteres gefliestes Gäste-WC mit Dusche
- Einbauküche mit Ceranfeld, Dunstabzug, Backofen, Geschirrspüler, Kühlschrank
- Wohn-, Esszimmer mit gemütlichem Kamin
- überdachte Terrasse aus 2006 (geschlossen, aber unbeheizt)
- Zugang/ Zwischenraum zur Einliegerwohnung
- Zugang zum Keller
- Teppich, Fliesen
Dachgeschoss:
- Schlafzimmer mit Abseite (begehbarer Kleiderschrank)
- Kinderzimmer
- WC als Durchgangsraum
- Teppich, PVC
Anbau mit Einliegerwohnung:
- Einbauküche mit E-Herd, Dunstabzug, Backofen, Geschirrspüler
- Schlafzimmer
- WC mit Dusche
- Zwei separate Eingänge
- Fliesen, Laminat
- kein Keller unter der Einliegerwohnung
Keller:
- Keller, komplett unter Haupthaus, mit Sauna und Außendusche
Allgemein:
- Garage
- ältere Elektrik
- überwiegend Außenrollläden
- Gasheizung aus 1991
- teilweise Holzvertäfelungen
- Gewächshaus im Garten
Endenergiebedarf | 437,1 kWh/(m²*a) |
Baujahr | 1959 |
Wesentlicher Energieträger | GAS |
Energieausweistyp | Bedarfsausweis |
Energieeffizienzklasse | H |
Ausweis gültig bis | 05.11.2034 |
Gebäudeenergiegesetz (GEG) - Hinweispflicht des Maklers
Mir ist bekannt, dass abhängig vom Alter der Immobilie, der Art des Gebäudes, der Nutzungsart und den bisherigen Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungsarbeiten des bisherigen Eigentümers Pflichten zur Sanierung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) binnen zwei Jahren ab Eigentumswechsel bestehen können, um die energetischen Voraussetzungen des GEG zu erfüllen.
Dazu gehören u.a. die Dämmung der Geschossdecken, § 47 GEG, die Dämmung von Rohren, § 69 GEG, sowie die Modernisierung der Heizungsanlage, §§ 71, 72 GEG.
Ich bestätige, dass ich den Hinweis des Maklers zur Kenntnis genommen habe, dass die Hinzuziehung eines Energieberaters zwecks Prüfung von Sanierungspflichten nach dem GEG sowie deren Kostenumfang empfohlen wird.
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