Dieser Resthof befindet sich an der B4 zwischen Bilsen und Lentföhrden in der beschaulichen Gemeinde Alveslohe im Kreis Segeberg.
Das genaue Baujahr des Hofes ist nicht festzulegen, in 1963 wurden der alte Pferdestall und die Milchkammer zu wohnlich nutzbarem Raum umgebaut. Weiteres Stallgebäude besteht noch und wird derzeit als Nähstube vermietet oder als Lagerfläche von den Mietern benutzt.
Das Wohnhaus ist in eine große Einheit und eine kleine Einliegerwohnung aufgeteilt, die große Einheit ist langfristig fest vermietet.
Die große Einheit mit ca. 148 m² ist sowohl über den Haupteingangsbereich als auch von der Hofseite durch einen praktischen Seiteneingang zu erreichen. Über zwei Etagen verteilt finden Sie hier das Wohnzimmer und die Küche sowie ein Schlafzimmer, ein Wannenbad mit Waschmaschinenanschluss und einen kleinen Heizungsraum. Im Obergeschoss sind drei weitere Schlafzimmer, ein Durchgangszimmer und ein Duschbad vorhanden.
Die Ausstattung ist eher einfach gehalten und bedarf an manchen Stellen einer optischen Auffrischung.
Die nicht vermietete Einliegerwohnung ist behaglich eingerichtet und über einen kleinen Windfang zu erreichen. Auf wenigen Quadratmetern befindet sich hier ein kleines aber feines Domizil. Eine gut ausgestattete Küche, zwei Wohnräume und ein minimalistisches Duschbad befinden sich auf ca. 30 m².
Im hinteren Teil des Objektes befinden sich eine Garage und eine Scheune mit Strohboden. Die Garage und Scheunenfläche sind ebenfalls vermietet.
Die Immobilie liegt im Außenbereich einer Ortschaft und fällt unter § 35 BauGB.
Alveslohe ist eine Gemeinde im Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein mit ca. 2.769 Einwohnern. Zur Gemeinde gehören auch der Ortsteil Hoffnung und das Gut Kaden.
Verkehrsgünstig gelegen an der B4 und nahe der A7, ebenfalls ist Alveslohe mit der AKN , die von Henstedt-Ulzburg nach Elmshorn führt, zu erreichen.
Alveslohe bietet mit über 30 Vereinen ein attraktives Angebot zur Freizeitaktivität an, ob Sport- oder Senioren- und Jugendclub bis hin zu ehrenamtlichen Organisationen - hier ist für Jeden was dabei!
Kindergarten, Grundschule im Ort, weiterführende Schulen z.B. in Ellerau, Kaltenkirchen oder Henstedt-Ulzburg.
- Resthof mit zwei getrennten Wohneinheiten
- Scheune (Bj 1953)
- Strohboden
- Garagen (unentgeltlich vermietet)
- vermietete Nähstube
- Hauptdach mit Trapezblech vor ca. 20 Jahren eingedeckt
- Fenster im Wohnhaus Kunststoff 2-fach verglast, ca. 20 Jahre alt
große Wohneinheit:
- helle Einbauküche mit angrenzender Speisekammer
- Wohnzimmer mit Ofen (Eigentum der Mieter)
- teilweise vertäfelte Decken
- 4 Schlafzimmer
- verschiedene Bodenbeläge (Teppich, Fliesen oder Laminat)
- Wannenbad im EG
- Waschmaschinenanschluss im Bad
- älteres Duschbad im OG
- Einliegerwohnung mit ca. 30 m² (lt. MV!)
- Einbauküche
- zwei Wohnräume
- kleines, innenliegendes Duschbad
- Windfang
- Außenbereich zum Sitzen
Endenergiebedarf | 176,1 kWh/(m²*a) |
Baujahr | 1900 |
Wesentlicher Energieträger | GAS |
Energieausweistyp | Bedarfsausweis |
Energieeffizienzklasse | F |
Ausweis gültig bis | 15.06.2032 |
Auf Rücksichtnahme auf die Persönlichkeitsrechte wurde auf Innenaufnahmen der Einliegerwohnung verzichtet.
Es gibt ein Wegerecht des Nachbarhauses, ebenso bedarf es eines Überfahrtsrechts für das Ackerland.
Das Objekt ist an das öffentliche Abwassernetz angeschlossen.
Aufgrund des Alters der Immobilie sind keine Bauunterlagen vorhanden. Es empfiehlt sich bei einem Mieterwechsel eine umfangreiche Optimierung (Bodenbeläge, Bäder, Küchen).
Mieteinnahmen:
große Wohneinheit: 8.400,- €/p.a.
Nähstube: ursprünglich 1.200 €/p.a./ aktuell unvermietet
Garage: unentgeltlich vermietet
Das Grundstück setzt sich aus ca. 1.274 m² Gebäude- und Freifläche sowie ca. 21.484 m² Grünland zusammen. Das Grünland ist innerhalb der Familie verpachtet, kann aber nach Absprache auch selbst genutzt werden.
Gebäudeenergiegesetz (GEG) - Hinweispflicht des Maklers
Mir ist bekannt, dass abhängig vom Alter der Immobilie, der Art des Gebäudes, der Nutzungsart und den bisherigen Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungsarbeiten des bisherigen Eigentümers Pflichten zur Sanierung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) binnen zwei Jahren ab Eigentumswechsel bestehen können, um die energetischen Voraussetzungen des GEG zu erfüllen.
Dazu gehören u.a. die Dämmung der Geschossdecken, § 47 GEG, die Dämmung von Rohren, § 69 GEG, sowie die Modernisierung der Heizungsanlage, §§ 71, 72 GEG.
Ich bestätige, dass ich den Hinweis des Maklers zur Kenntnis genommen habe, dass die Hinzuziehung eines Energieberaters zwecks Prüfung von Sanierungspflichten nach dem GEG sowie deren Kostenumfang empfohlen wird.
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