Sie brauchen viel Platz? Dann wird Ihnen dieses Objekt gefallen! Diese im Jahr 1969 errichtete und 1990 umfangreich modernisierte Doppelhaushälfte steht auf einem Grundstück von ca. 1530 m². Mit einer Wohnfläche von ca. 162,30 m² bietet dieses Haus seinen Bewohnern auf fast allen Ebenen eine großzügige Raumgestaltung und zahlreiche Möglichkeiten.
Die Immobilie umfasst sechs Zimmer, darunter fünf geräumige Schlafzimmer, zwei Badezimmer und ein Gäste-WC, ideal für große Familien oder alle, die großzügigen Wohnraum schätzen. Im Spitzboden sowie im Keller wird die Nutzfläche ebenfalls wohnlich genutzt; auch hier sind kleine Pantrys vorhanden. Im Keller, der über einen Außenzugang verfügt, befinden sich neben Vorrats- und Heizungskeller auch noch ein Wohnzimmer, ein zusätzliches Duschbad und eine Küchenzeile.
Auch der Außenbereich lässt keine Wünsche offen. Der riesige Garten bietet neben dem ruhig gelegenen Pavillon eine regelrechte Spielwiese zwischen den Obstbäumen. Ein Gewächshaus garantiert Ihnen Erfolg bei der Gemüseernte oder Ihrer Blumenanzucht.
Das gesamte Grundstück ist durch Hecken oder im Vorderbereich mit einem Gartentor geschützt. Eine Doppelgarage für zwei Fahrzeuge sowie Zugänge von zwei Seiten und eine Montagegrube bieten Ihnen viele Nutzungsmöglichkeiten und runden unser tolles Angebot ab.
Das Haus liegt in einem ruhigen Wohngebiet von Henstedt-Ulzburg. Der Ort hat 28.753 Einwohner und liegt im südlichen Schleswig-Holstein. Die Großgemeinde gehört zur Metropolregion Hamburg; die Hamburger Stadtgrenze ist nur 5 km entfernt.
Eine Anbindung zur Hamburger Innenstadt ist über die Bahn der AKN oder den U-Bahn-Anschluss in Norderstedt-Mitte gegeben. Die Autobahn A7 Hamburg-Flensburg-Hannover-Bremen können Sie in ca. 15 Minuten, den Flughafen Hamburg Fuhlsbüttel in ca. 30 Minuten erreichen.
Kindergärten sowie Schulen aller Bildungsstufen sind gut und schnell erreichbar. Ein breites Freizeitangebot, vielfältige Einkaufsmöglichkeiten sind gegeben. Henstedt-Ulzburg verfügt auch über ein eigenes Krankenhaus.
Erdgeschoss:
- 2 Schlafzimmer mit Laminat
- großes Wohnzimmer gefliest
- überdachte Terrasse/ Wintergarten, gefliest, mit Kaminofen aus 1995
- Essecke mit Verbindung zur Küche
- Duschbad aus 1990
Obergeschoss:
- 2 Schlafzimmer mit Teppichböden
- Wohnzimmer mit Teppich und Dachterrasse
- Duschbad 1990/ zusätzliches Gäste-WC
Keller:
- Außenzugang
- wohnlich genutzt, mit Küchenzeile u. Duschbad
- Werkstatt, Waschküche, Brunnen, Gasheizung aus 2007
Allgemein:
- Holzfenster aus 1987, zweifach verglast, überwiegend Außenrollläden
- Doppelgarage mit Montagegrube, elektrisches Tor
- Pavillon
- Gewächshaus, dahinter Holz- und Geräteschuppen
- Dach aus 1969, Dämmung vorhanden, bituniert, kleine Hohlschicht im Mauerwerk
- Elektrozähler des Nachbarn im Keller
- 1990 Erneuerung der Frisch- und Abwasserleitungen und teilweise Überarbeitung der Elektrik
Endenergiebedarf | 207,1 kWh/(m²*a) |
Baujahr | 1969 |
Wesentlicher Energieträger | GAS |
Energieausweistyp | Bedarfsausweis |
Energieeffizienzklasse | G |
Ausweis gültig bis | 18.07.2034 |
Die Immobilie liegt südlich in der Nähe eines Gewerbegebiets und wird von zwei Stromtrassen umrahmt. Durch die breiten Grünstreifen darunter ist die Umgebung sehr naturbelassen. Die weitere Nachbarschaft befindet sich erst dahinter, sodass die Straße nur geringen Durchgangsverkehr verzeichnet.
Die Doppelhaushälften sind wirtschaftlich voneinander getrennt. Es besteht lediglich eine gemeinsame Abwasseranlage, und die Stromzähler befinden sich im Keller dieser Immobilie.
Gebäudeenergiegesetz (GEG) - Hinweispflicht des Maklers
Mir ist bekannt, dass abhängig vom Alter der Immobilie, der Art des Gebäudes, der Nutzungsart und den bisherigen Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungsarbeiten des bisherigen Eigentümers Pflichten zur Sanierung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) binnen zwei Jahren ab Eigentumswechsel bestehen können, um die energetischen Voraussetzungen des GEG zu erfüllen.
Dazu gehören u.a. die Dämmung der Geschossdecken, § 47 GEG, die Dämmung von Rohren, § 69 GEG, sowie die Modernisierung der Heizungsanlage, §§ 71, 72 GEG.
Ich bestätige, dass ich den Hinweis des Maklers zur Kenntnis genommen habe, dass die Hinzuziehung eines Energieberaters zwecks Prüfung von Sanierungspflichten nach dem GEG sowie deren Kostenumfang empfohlen wird.
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