Dieses Dreifamilienhaus aus dem Ursprungsjahr 1950 mit Anbau von 1981 und Erweiterung von 1990 liegt in einer ruhigen Seitenstraße von Bönningstedt auf einem Gesamtgrundstück von 824 m².
Die Gesamtwohnfläche beträgt ca. 223,11 m². Durch spätere An- und Umbauten sind die Wohnungen in Bausubstanz und Ausstattung unterschiedlich. Jede der drei Wohnungen verfügt über eine eigene Heizungsanlage. Die Erdgeschosswohnungen verfügen jeweils über eine eigene Zufahrt, der Außenbereich wird von den Mietern in Absprache genutzt. Weitere Details finden Sie unter Ausstattung.
Zwei Einheiten sind unbefristet vermietet, die 3-Zimmer-Wohnung im Obergeschoss wird frei zur Eigennutzung oder Neuvermietung übergeben.
Derzeit wird für die beiden vermieteten Einheiten eine Jahresnettokaltmiete in Höhe von 17.400,00 Euro erzielt.
Vor den Toren Hamburgs!
Die Immobilie liegt unmittelbar vor den Toren Hamburgs in ruhiger und sehr begehrter Lage von Bönningstedt.
Bönningstedt ist eine kleine Gemeinde mit knapp 4.500 Einwohnern und bietet den perfekten Ausgleich zur Großstadt. Im Ortskern befinden sich diverse Einkaufsmöglichkeiten wie Bäcker und Supermärkte, Ärzte, Restaurants, Banken und eine Apotheke. Eine Grund- und Gemeinschaftsschule, Kindergärten, Turn- und Sporthalle befinden sich im Ort.
Die direkte Anbindung an die AKN, die Hamburg und Neumünster miteinander verbindet, bietet eine optimale Verkehrsanbindung. Auch die schnelle Erreichbarkeit der A7 sowie des Flughafens (in ca.15 Minuten) ist für viele Pendler ideal.
EG/OG rechts / Wohnung 1, 3 Zimmer mit 87,60 m², monatliche Kaltmiete 750,00:
- Gäste WC
- Einbauküche, Standort Heizungsanlage
- Gasheizung aus 2021
- Wohnzimmer L-förmig mit Essbereich, Laminat und Deckenvertäfelung
- alte Mahagoni-Holzfenster mit Kippvorrichtung
- Zugang zum Kriechkeller
- kleine Galerie Laminat
- Schlafzimmer mit Laminatboden, Holz vertäfelte Dachschräge, separater Ankleidebereich
- Bad mit Dusche, Fenster und Waschmaschinenanschluss
- Kinderzimmer mit Teppich auf beschädigtem Laminat
- Holzbalkendecken
- Spitzbachboden mit Einschubtreppe, ohne Dämmung
- Außenbereichsnutzung vor dem Haus, Stellplatzmöglichkeit, Gartennutzung im hinteren Bereich
- Werkzeugschuppen und Gerätehaus im Garten
EG links / Wohnung 2, 3 Zimmer mit 66,70 m²/ monatliche Kaltmiete 700,00 €:
- gemeinsamer Eingangsbereich mit Wohnung 3
- Duschbad, innenliegend ohne Fenster, mit Belüftung und Waschmaschinenanschluss
- Wohnzimmer mit Parkettboden und Außenzugang zur Terrasse,
- Kinderzimmer mit Teppichboden und Außenrollladen
- Einbauküche ca 7 Jahre alt, mit Ceranfeld, Backofen , Gefrierkombination, Geschirrspüler
- Gegensprechanlage
- Mahagoni-Holzfenster
- Gasheizung aus 2015
- Gartenanteil
- 1 Stellplatz vor dem Haus
- gemeinsamer Außenschuppen mit Wohnung 3
OG Wohnung 3 mit 3 Zimmern, 68,81 m², Leerstand:
- Duschbad komplett gefliest, mit Fußbodenheizung
- Küche, weiß gefliest mit Speisekammer, Herd, Geschirrspüler, Kühlschrank
- zwei Schlafzimmer mit Teppich, kleine Abseite
- Kleiderschrank in einem Schlafzimmer gehört zur Ausstattung
- Wohnzimmer mit Echtholzparkett und Zimmertür aus Glas
- Mahagoni-Holzfenster
- überall Außenrollläden
- gedämmte Zwischendecke zum Spitzboden , Zugang durch Einschubtreppe
- kleiner Abstellraum mit Heizungs- und Waschmaschinenanschluss
- Gasheizung aus 2019
- Gegensprechanlage
- Betondecke
Endenergiebedarf | 143,7 kWh/(m²*a) |
Baujahr | 1981 |
Wesentlicher Energieträger | GAS |
Energieausweistyp | Bedarfsausweis |
Energieeffizienzklasse | E |
Ausweis gültig bis | 21.10.2033 |
In der Wohneinheit 1, im Erdgeschoss- rechts, ist im Wohnzimmerbereich der Außenwand zeitweise aufsteigende Feuchtigkeit ersichtlich. Aufgrund der zwei Gebäudeteile unterschiedlichen Baujahrs liegen zwei Energieausweise vor.
Gebäudeenergiegesetz (GEG) - Hinweispflicht des Maklers
Mir ist bekannt, dass abhängig vom Alter der Immobilie, der Art des Gebäudes, der Nutzungsart und den bisherigen Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungsarbeiten des bisherigen Eigentümers Pflichten zur Sanierung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) binnen zwei Jahren ab Eigentumswechsel bestehen können, um die energetischen Voraussetzungen des GEG zu erfüllen.
Dazu gehören u.a. die Dämmung der Geschossdecken, § 47 GEG, die Dämmung von Rohren, § 69 GEG, sowie die Modernisierung der Heizungsanlage, §§ 71, 72 GEG.
Ich bestätige, dass ich den Hinweis des Maklers zur Kenntnis genommen habe, dass die Hinzuziehung eines Energieberaters zwecks Prüfung von Sanierungspflichten nach dem GEG sowie deren Kostenumfang empfohlen wird.
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