Im beliebten Süden von Elmshorn, schon kurz vor der Grenze zu Kurzenmoor, befindet sich dieses historische Stadthaus aus dem Jahre 1907.
Das Haus wird vom Eigentümer selbst bewohnt, der nach dem Verkauf in dem Haus wohnen bleiben und in ein Mietverhältnis wechseln möchte, um seinen Lebensabend im gewohnten Umfeld genießen zu können. Aus diesem Grund wird die Immobilie ausschließlich als Kapitalanlage angeboten. Die voraussichtliche Nettokaltmieteinnahme wird bei kalt 6.000 € p.a. liegen.
Das Haus ist in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand (Elektrik, Heizung, Schornstein, energetische Modernisierung) und auch die Raumaufteilung ist aus heutiger Sicht nicht mehr zeitgemäß. Für ein Mietverhältnis setzt der Mieter keine weiterem Ansprüche an eine Modernisierung. Langfristig gesehen ist aber eine Kernsanierung unausweichlich, um die Grundsubstanz nicht weiter zu beschädigen. Ein Abriss und damit die Möglichkeit eines Neubaus ist perspektivisch ebenso denkbar.
Nur 30 km nordwestlich von Hamburg liegt die dynamische Mittelstadt Elmshorn. Schon jetzt hat Elmshorn ein Einzugsgebiet von ca. 120.000 Einwohnern und spielt damit im kulturellen, schulischen, medizinischen und privaten Versorgungsbereich eine wichtige Rolle für das Umland.
Interessant für Großstadtpendler ist die direkte Zugverbindung nach Hamburg. In nur dreißig Minuten erreicht der Zug den Hamburger Hauptbahnhof. Und für den Autofahrer liegt Elmshorn an der A23.
Erdgeschoss:
- Wohnzimmer mit Übergang ins Esszimmer
- Schlafzimmer mit integriertem WC
Souterrain:
- ältere Küche
- älteres Wannenbad mit Fenster
- Vorratsraum
- Heizung
- Übergang zum kleinen Anbau, der als Büro dient
Obergeschoss:
- wurde nie wohnlich genutzt
- Schornstein in einem Zimmer durchgesottet
Allgemein:
- kein rückwärtiger Garten, Hoffläche gepflastert
- Carport
- Schuppen als Abstellraum
- Ölheizung
Endenergiebedarf | 252,5 kWh/(m²*a) |
Baujahr | 1907 |
Wesentlicher Energieträger | OEL |
Energieausweistyp | Bedarfsausweis |
Energieeffizienzklasse | H |
Ausweis gültig bis | 07.06.2032 |
Beachten Sie bitte, dass das Objekt ausschließlich als Anlage angeboten wird und eine Selbstnutzung aktuell nicht möglich ist. Das Wohnrecht wird beim Verkauf im Grundbuch abgesichert.
Aufgrund des Baujahres der Immobilie liegen kaum noch Bauunterlagen vor.
Gebäudeenergiegesetz (GEG) - Hinweispflicht des Maklers
Mir ist bekannt, dass abhängig vom Alter der Immobilie, der Art des Gebäudes, der Nutzungsart und den bisherigen Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungsarbeiten des bisherigen Eigentümers Pflichten zur Sanierung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) binnen zwei Jahren ab Eigentumswechsel bestehen können, um die energetischen Voraussetzungen des GEG zu erfüllen.
Dazu gehören u.a. die Dämmung der Geschossdecken, § 47 GEG, die Dämmung von Rohren, § 69 GEG, sowie die Modernisierung der Heizungsanlage, §§ 71, 72 GEG.
Ich bestätige, dass ich den Hinweis des Maklers zur Kenntnis genommen habe, dass die Hinzuziehung eines Energieberaters zwecks Prüfung von Sanierungspflichten nach dem GEG sowie deren Kostenumfang empfohlen wird.
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